Anlegerentschädigung
Die Anlegerentschädigung bezweckt die Deckung für Forderungen, die dadurch entstanden sind, dass eine Bank oder ein anderer Finanzdienstleiser nicht in der Lage war, gemäss den für sie/ihn geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen
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a) |
Gelder zurückzuzahlen, die Anlegern geschuldet werden oder gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen gehalten werden oder |
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b) |
den Anlegern Finanzinstrumente zurückzugeben, die diesen gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen gehalten, verwahrt oder verwaltet werden. |
Für berechtigte Bankkunden sind in einem Entschädigungsfall neben den Einlagen auch die Anlagen bis zu einem Maximum von CHF 30‘000.-- gedeckt, wobei keine Forderung doppelt entschädigt wird. Es handelt sich dabei um Wertpapiere und ähnliche Anlageinstrumente. Allerdings dürfte diese Sicherung in der Praxis kaum eine grosse Relevanz haben, wird doch das gesamte Depot eines Kunden bei einem Konkurs der Bank ausschliesslich zu seinen Gunsten aus der Konkursmasse ausgeschieden.
Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQ).