Anlegerentschädigung

Die Anlegerentschädigung bezweckt die Deckung für Forderungen, die dadurch entstanden sind, dass eine Wertpapierfirma oder ein anderer Finanzdienstleister nicht in der Lage war, gemäss den für ihn geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen

 

a)

 

Gelder zurückzuzahlen, die Anlegern geschuldet werden oder gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen gehalten werden; oder

 

b)

 

den Anlegern Finanzinstrumente zurückzugeben, die diesen gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen gehalten, verwahrt oder verwaltet werden.

Tritt bei einem liechtensteinischen Finanzdienstleister, welcher in aufrechtem Vertragsverhältnis mit der EAS steht, infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs der sogenannte „Entschädigungsfall“ ein, leistet das jeweilige vom Entschädigungsfall betroffene Segment der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV (EAS) aus dem bestehenden Segmentvermögen Gelder zur Deckung der Forderungsansprüche berechtigter Anleger begrenzt bis max. CHF 30‘000.-- oder dem Gegenwert dieser Summe in einer anderen Währung.

Folgende Segmente stellt die EAS für die liechtensteinischen Finanzdienstleister zur Verfügung:

  • Segment Wertpapierfirmen für Wertpapierfirmen nach dem BankG
  • Segment Vermögensverwalter für Vermögensverwaltungsgesellschaft nach dem VVG
  • Segment Verwaltungsgesellschaften/AIFMs für Verwaltungsgesellschaften nach dem UCITSG und Manager alternativer Investmentfonds nach dem AIFMG

Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQ).